Ihr Rechtsanwalt in Ebreichsdorf

Leistungen

Kontakt

Mein Leistungsangebot richtet sich an Privatpersonen, Start-ups, etablierte Unternehmen und an Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Als Allgemeinpraktiker decke ich eine breite Palette an Rechtsgebieten ab. Meine Schwerpunkte umfassen insbesondere:

  • Liegenschaftsrecht (Eigentum, Miete, Pacht)
  • Ehe-, Familien- und Erbrecht
  • Unternehmens- und Arbeitsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht (Verträge, Konsumentenschutz, Gewährleistung, Schadenersatz, usw)
  • Öffentliches Recht mit Fokus auf Gewerbe- und Baurecht
  • Strafrecht und Steuerrecht

Ansprüche und Rechte werden von anderen Personen oder vom Staat nicht automatisch anerkannt. Manchmal müssen sie in einem Zivilprozess, einem Strafprozess oder in einem Verwaltungsverfahren durchgesetzt werden.

Auch das gehört zu meiner Tätigkeit. Durch ein gut vorbereitetes und ökonomisch abgewickeltes Verfahren verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.


Kontaktaufnahme

Sie erreichen mich immer persönlich wenn Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, denn zwischen Ihnen und mir befindet sich kein Sekretariat. Diese direkte Kommunikation ist schneller, effizienter und vertraulicher.

Sollte es mir einmal nicht möglich sein, Ihren Anruf im Moment seines Eintreffens entgegenzunehmen, können Sie mir Ihre Telefonnummer hinterlassen und ich rufe Sie dann verlässlich zurück.

Wenn die Zeit drängt, kann ich Ihnen sehr kurzfristig (unter Umständen noch am Tag Ihrer Kontaktaufnahme) einen Besprechungstermin anbieten.


Erstgespräch

Für die erste Kontaktaufnahme, die Terminvereinbarung und das Erstgespräch im Rahmen der "Ersten Anwaltlichen Auskunft" (Näheres dazu bei der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich) fallen für Sie in meiner Kanzlei keine Kosten an, denn finanzielle Überlegungen dürfen nie jemanden davon abhalten, den ersten Schritt zu machen, um berechtigte Ansprüche zu verfolgen oder eine unberechtigte Forderung abzuwehren.

Im Erstgespräch haben Sie die unverbindliche Gelegenheit, mich persönlich kennenzulernen und mir Ihren Fall zu schildern. Wenn Sie sich dann vorstellen können, sich von mir beraten und/oder vertreten zu lassen, gibt es entweder die Möglichkeit, dafür einen weiteren Termin zu vereinbaren oder unmittelbar auf das Erstgespräch ein Beratungsgespräch folgen zu lassen.

Erst für Beratungsgespräche fallen Kosten an. Darauf weise ich Sie dann im Vorfeld ausdrücklich hin und Sie können sich überlegen, ob Sie ein solches in Anspruch nehmen wollen. Sie tappen bei mir nicht in eine Kostenfalle.

Ich habe keine starren Kanzleiöffnungszeiten. Erst- und Beratungsgespräche werden individuell und nach Ihren Bedürfnissen vereinbart.


Zusammenarbeit

Mit dem ersten Beratungsgespräch beginnt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir. Zusammenarbeit bedeutet vor allem Informationsaustausch. Ich gestalte den Informationsaustausch transparent und vollständig: Das heißt ich stelle Ihnen die Rechtslage in klaren und verständlichen Worten dar, spreche jeden Schritt mit Ihnen ab und teile Ihnen unverzüglich alles mit, was sich in „Ihrem Akt“ tut. Sie werden bei mir nie ein Informationsdefizit haben oder sich der Sache ausgeliefert fühlen.

Dass dies der einzig richtige Weg ist, hat man schon im antiken Rom erkannt. Dort wurde der Rechtsuchende als „dominus litis“ bezeichnet, das heißt „Herr des Verfahrens“ und bedeutet, dass in der gemeinsamen Zusammenarbeit nicht der Rechtsanwalt die Entscheidungsgewalt innehat, sondern die Person, die ihn beauftragt hat — also die Mandantin bzw der Mandant.

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt ist, Ihnen die Grundlagen zu liefern, auf deren Basis Sie richtige und sinnvolle Entscheidungen treffen können.


Kosten

Kontakt

Rechtsanwalt zu sein ist ein hochqualifizierter Beruf, dem ein anspruchsvolles Studium, eine mehrmonatige Praxiszeit in der Justiz und eine Berufsanwärterzeit im Ausmaß von mindestens fünf Jahren vorangeht. Weiters muss jeder Rechtsanwalt vor Beginn seiner Tätigkeit eine Berufsprüfung ablegen, die zu den schwersten in unserer Republik zählt.

Diese Qualifikationen haben einen hohen Wert und einen gewissen Preis. Wie hoch dieser Preis ist, ist immer individuell, da es auf den konkreten Einzelfall und den damit verbundenen Aufwand ankommt. Die Informationsbroschüre Mein Recht ist kostbar, herausgegeben vom österreichischen Rechtsanwaltskammertag, gibt vorab einen guten Überblick über das Honorar eines Rechtsanwaltes. Gerne erläutere ich Ihnen das Kostenrecht auch im Rahmen eines Beratungsgespräches.

Manchmal rechtfertigen die zu erwartenden Kosten nicht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sollte sich das im Beratungsgespräch herausstellen, weise ich Sie unverzüglich darauf hin. Eine weitere Zusammenarbeit wäre dann für Sie aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht sinnvoll.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erledige ich für Sie die Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Wenn Sie eine Deckungszusage erhalten, sind Sie weitestgehend oder gar zur Gänze von Kosten entlastet.



Impressum und Datenschutz

Mag. Julian Wegerth
Rechtsanwalt Mag. Julian Wegerth

Wiener Neustädter Straße 34/10
2483 Ebreichsdorf
Österreich

+43 660 79 00 79 6
office (at) ra-wegerth.at
www.ra-wegerth.at

Rechtsanwalts-Code: R209353
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich

Anderkonto bei der ERSTE Bank
IBAN AT83 2011 1838 3863 3501
BIC GIBAATWWXXX


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